Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Gießen

Vollversammlung

Es gibt zwei VV am Studienseminar: Vollversammlung der Ausbilderinnen und Ausbilder, und die VV der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV). Die VV haben nach § 35 der „Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgeset-zes (HLbG-UVO vom 16. März 2005)“ folgende Aufgaben:

Erörterung der Arbeitsplanung des Studienseminars:

  • Das sind nach § 38 (3) HLbG die Detailplanungen der Settings der bewerteten Pflicht- und Wahlpflichtmodule sowie die im Studienseminar selbst erstellten unbewer- teten Pflicht- und Wahlpflichtmodule.
  • Beschlussfassung über Anträge an den Seminarrat.
  • Wahl des Seminarrates. Die VV der Ausbilder/-innen wählt fünf Vertreter/-innen in den Seminarrat. Die VV der LiV wählt sechs Vertreter/-innen in den Seminarrat.
  • VV werden bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schuljahr einberufen. VV der Ausbilder/-innen werden von der Leiterin, dem Leiter des Studienseminars einberufen.VV der LiV werden von der oder dem Vorsitzenden einberufen. Diese Personen werden jeweils für ein Jahr von der VV der LiV gewählt.
  • Eine VV muss einberufen werden, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Vorlage einer Tagesordnung beantragt wird.

Neben den durch Rechtsverordnung zugewiesenen Aufgaben werden insbesonde-re im Rahmen der VV der Ausbilder/-innen auch vielfältige organisatorische Absprachen getroffen, Informationen ausgetauscht und dienstliche sowie andere ausbildungsrelevante Angelegenheiten erörtert.