Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Gießen

Vollversammlungen

Vollversammlungen

Es gibt zwei VV am Studienseminar: Die Vollversammlung der Ausbilderinnen und Ausbilder und die VV der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV). Die Vollversammlungen haben nach § 5 der „Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG-DV vom 28.09.2011, zuletzt geändert am 27.06.2013)“ folgende Aufgaben:

  • Erörterung des Arbeitsprogramms, der Ausbildungsorganisation und der Verwendung der finanziellen Mittel,
  • Beratung und Beschlussfassung über Anträge an den Seminarrat,
  • Erörterung über die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Aus- und Fortbildung sowie über deren Evaluation,
  • Entscheidung über die Bildung von Ausschüssen und
  • Wahl des Seminarrates. Die VV der Ausbildungskräfte wählt fünf Vertreter/innen in den Seminarrat. Die VV der LiV wählt sechs Vertreter/innen in den Seminarrat.
  • VV werden bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schuljahr einberufen. VV der Ausbildungskräfte werden von der Leiterin, dem Leiter des Studienseminars einberufen. VV der LiV werden von der oder dem Vorsitzenden einberufen. Diese Personen werden jeweils für ein Jahr von der VV der LiV gewählt.
  • Eine VV muss einberufen werden, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Vorlage einer Tagesordnung beantragt wird.
  • Beschlüsse der Vollversammlungen sind auf der nächsten Sitzung des Seminarrates zu beraten.